Das heißt, dass das Tennisspielen in unserer Halle ab heute, Donnerstag 17.02., für alle Personen zulässig ist, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Zulässige Tests sind:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.
- PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- Ein unter Aufsicht vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
- Getesteten gleichgestellt: Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder.
Für Zuschauer gilt die 2G-Regelung. Das bedeutet, die Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein.
- Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen sowie noch nicht eingeschulte Kinder haben auch bei 2G Zutritt unabhängig von Ihrem Impfstatus. Sie müssen auch nicht gesondert getestet werden.
Verordnungen
Bitte informieren Sie sich auch selbst regelmäßig über die Regelungen der >>15. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (Stand 12.01.2022) sowie das Rahmenkonzept Sport (Stand: 02.12.2021) oder auch über die FAQs der Bayerischen Staatsregierung.
17. Februar 2022